• Erneuerbaren-Erzeugung bricht im ersten Quartal ein
  • Deutsche PPA-Preise ziehen im Mai etwas an
  • 2025 fließen Billionen ins Energiesystem − trotz Krisen
  • EU und Großbritannien wollen CO2-Handelsmärkte verknüpfen
  • Ineratec produziert E-Fuels im industriellen Maßstab
  • BHKW für denkmalgeschütztes Ensemble
  • Rückgang bei Erneuerbaren verändert Energiemix
  • Energiepreise zeigen sich mit mäßigen Zugewinnen
  • LEE-Geschäftsführer widerspricht Reiches Kraftwerksplänen
  • Regierung fördert Fossile nach wir vor mit Milliardensummen
Enerige & Management > Regulierung - „Kundenanlagen“ auf der juristischen Zielgeraden
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
REGULIERUNG:
„Kundenanlagen“ auf der juristischen Zielgeraden
Wann genießt eine Inselversorgung als „Kundenanlage“ eine Regulierungsausnahme? Seit 2019 streiten Engie und die Zwickauer Energieversorgung darüber. Der BGH verhandelt wieder darüber.
 
Alles neu macht der Mai? Die Aussichten darauf scheinen für Engie Deutschland in diesem Fall eher gering: Im November vergangenen Jahres gelangte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu der Auffassung, dass die deutsche Netzregulierungs-Ausnahme für eine „Kundenanlage“ von Engie in Zwickau nicht konform geht mit der EU-Strombinnenmarktrichtlinie (wir berichteten). Die nationalstaatliche Ausnahme gemäß Paragraf 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) widerspricht in dem konkreten Fall in Sachsen dem EU-Recht, hatte der EuGH vorab geurteilt.

Verhandelt worden war ein Streit zwischen Engie Deutschland auf der einen Seite und der Zwickauer Energieversorgung (ZEV) sowie dem sächsischen Landesregulierer auf der anderen. Engie hatte sich durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) geklagt. Der wiederum hatte den Fall im Dezember dem EuGH vorgelegt und aus Luxemburg Antwort bekommen (wir berichteten mehrfach).

Jetzt hat der BGH angekündigt, wann er erstmals seit dem EuGH-Urteil wieder mündlich über den Fall verhandelt: Am 13. Mai läuft der Prozess demnach in die Zielgerade ein. Der Kartellsenat des BGH muss die Leitsätze und Erwägungen der Luxemburger Richter in seine rechtliche Beurteilung übernehmen. Ob er am selben Tag das abschließende Urteil fällt, dazu äußerte sich das Gericht nicht.

Schließen sich die deutschen Richter der Auffassung ihrer europäischen Kollegen an, drohen Betreibern geschlossener Stromversorgungen in Wohnblocks, auf Flughäfen, an Bahnhöfen, in Shopping Malls oder Industrieparks die regulatorischen Pflichten eines Verteilnetzbetreibers. Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schrillten nach der Entscheidung des EuGH im November 2024 die Alarmglocken. Der Gesetzgeber dürfte „die in den §§ 3 Nr. 24a und 3 Nr. 24b EnWG enthaltenen Ausnahmeregelungen aufgrund des Urteils entsprechend anpassen müssen“, hieß es damals. Und: „In jedem Fall sind Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Quartierskonzepten zu erwarten.“
  Vorsorglich mit Risikoaufschlag

Engie will in dem Rechtsstreit erreichen, dass zwei Blockheizkraftwerke samt Leitungsnetz vom vorgelagerten Verteilnetzbetreiber, der ZEV, als „Kundenanlagen“ anerkannt werden. Die Anlagen haben eine elektrische Leistung von 20 kW und 40 kW. Der Strom fließt über getrennte Leitungssysteme in Wohnblöcken mit 96 und 160 Wohnheiten. Ihn verkauft Engie, ohne Netzentgelte auszuweisen oder sich gar regulatorisch genehmigen zu lassen.

Das Unternehmen beantragte bei der ZEV Netzanschlüsse für zwei getrennte Kundenanlagen mit Elektrohauptanschlüssen, den Anschluss an deren Netz sowie die Bereitstellung der erforderlichen Zählpunkte. Der Zwickauer Netzbetreiber lehnte das ab, weil es sich aus seiner Sicht nicht um Kundenanlagen handelt. Der Landesregulierer und die Vorinstanzen des Bundesgerichtshofs schlossen sich dieser Sicht an.

Fraglich ist, welche Folgen ein Urteil im Sinne des EuGH für die Contracting-Branche hätte. Der Geschäftsführer der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe (EDG) sieht zwar unter Druck. „Aber die Geschäftsmodelle mit Kundenanlagen lassen sich fortsetzen wie bisher“, erklärte Christoph Zeis in einem Interview mit dieser Redaktion. Und ließ durchblicken: „Wir werden bis zu einer bundesrechtlichen Neuregelung der Kundenanlage einen Risikoaufschlag erheben müssen.“
 

Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Freitag, 11.04.2025, 17:26 Uhr

Mehr zum Thema